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Anmeldung für den AJB Newsletter: Wenn Sie an unserem Newsletter interessiert sind, können Sie sich über nachfolgenden Link dazu anmelden. http://support.blomesystem.com/newsletter/index_newsletter.php
Support Wenn nach dem Abschluss eines Projektes und Produktivsetzung der blomesystem® Applikation weiterhin Support gewünscht wird, empfiehlt es sich, einen Supportvertrag bzw. Softwarepflegevertrag abzuschließen. Die Softwarepflege umfasst Service für Update, Upgrade und, wenn gewünscht, Hotline. Update- und Upgrade-Service können auch ohne Hotline vereinbart werden. Die Hotline selbst kann aber immer nur in Verbindung mit dem Update/Upgrade-Service erworben werden. Nach Freigabe einer neuen Version des blomesystem® Designer bzw. der Runtime werden die Kunden darüber schriftlich per E-Mail informiert. Update Ein Update verbessert die installierte Software, z. B. wurden Fehler beseitigt und eventuelle Sicherheitslücken geschlossen. Updates werden als Patches ausgeliefert. Updates beinhalten selten neue Funktionen, und wenn, dann sind diese nicht von zentraler Bedeutung für das Programm. Für neue, wichtige Funktionen muss ein Upgrade installiert werden. Upgrade Durch ein Upgrade wird die installierte Software um neue Funktionen erweitert. Neue Releases sind nach Freigabe verfügbar und können angefordert werden. Hotline Im Rahmen des Softwarepflegevertrages wird eine telefonische und schriftliche Beratung für Applikationen bereitgestellt, die mit blomesystem® erstellt wurden. Dienstleistungskontingent Optional kann der Softwarepflegevertrag um ein definiertes Kontingent an Dienstleistungstagen erweitert werden. Diese Dienstleistungstage können im Lauf eines Jahres bei Bedarf abgerufen werden. Sie können z. B. für kleinere Erweiterungen, Anpassungen von Berichten etc. eingesetzt werden. Nicht abgerufene Dienstleistungstage werden bei Verlängerung des Softwarepflegevertrages als Guthaben in das nachfolgende Jahr übertragen. Softwarepflegevertrag Kosten Die Gebühr für einen blomesystem® Softwarepflegevertrag wird einmal jährlich erhoben. Berechnungsgrundlage sind die aktuell vorhandenen Lizenzen. Der Softwarepflegevertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
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